
14. September 2021
Auch im Jahr 2022 unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Start-ups bei ihrer Messebeteiligung. Die geförderten Unternehmen können sich auf mehr als 70 internationalen Messen in Deutschland an Gemeinschaftsständen beteiligen.
An wen richtet sich das Förderprogramm?
Das Programm richtet sich insbesondere an Start-ups aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Ziel ist es, die Vermarktung und vor allem den Export neuer Produkte und Verfahren von deutschen Unternehmen zu unterstützen.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Unternehmen
- müssen ihren Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
- haben weniger als 50 Mitarbeitende und eine Jahresbilanzsumme oder einen Jahresumsatz von höchstens zehn Millionen Euro,
- sind jünger als zehn Jahre alt.
Zudem müssen die jungen Unternehmen bzw. Start-ups Produkte, Verfahren und Dienstleistungen neuentwickelt oder wesentlich verbessert haben.
Welche Messebeteiligungen sind förderfähig?
Förderfähig ist die Teilnahme an Messen, die eine hohe Internationalität auf der Aussteller- und Besucherseite aufweisen. Auf der Webseite vom Verband der deutschen Messewirtschaft – AUMA – finden Sie eine Auflistung geförderter Messebeteiligungen 2022.
Was wird gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen des Firmengemeinschaftsstandes. Bei den ersten beiden Messebeteiligungen werden 60 Prozent der Kosten übernommen, ab der dritten Messebeteiligung 50 Prozent – pro Aussteller und Messe maximal 7.500 Euro.
Wie und wann stelle ich einen Förderantrag?
Ausstellende müssen sich spätestens acht Wochen vor Beginn der Messe beim Messeveranstalter zur Teilnahme am Gemeinschaftsstand der geförderten Messe anmelden. Direkt nach der Anmeldung beim Messeveranstalter kann der Bewilligungsantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie hier.