Für Gewerbetreibende
Anmeldung beim Gewerbeamt
Es ist eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der Landeshaupstadt Potsdam erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Unternehmen bei einer Gewerbeanmeldung in Potsdam automatisch in der eAuskunft (Gewerberegisterauskunft) zu finden ist.
Anmeldung beim Unfallversicherungsträger
Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Meldepflicht besteht auch für freiberuflich Selbstständige.
Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie Mitarbeitende beschäftigen wollen, müssen Sie vor der Einstellung eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit beantragen.
Für Freiberufliche
Anmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit muss der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden. Die elektronischen Fragebögen und weitere Informationen dazu finden Sie im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“.
Eine Anleitung zum Fragebogen finden Sie auf der Webseite der Gründerplattform.
Anmeldung beim Unfallversicherungsträger
Wer ein Unternehmen gründet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Diese Meldepflicht (§ 192 Sozialgesetzbuch VII) besteht unabhängig von der Tatsache, dass die gesetzliche Unfallversicherung eine Durchschrift jeder Gewerbemeldung erhält. Die Meldepflicht besteht auch für freiberuflich Selbstständige.