
14. Februar 2023
Auch in diesem Jahr zeichnet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen aus, die innovative Produkte, Verfahren oder Konzepte entwickelt haben.
Der Brandenburger Innovationspreis stellt sich unter dem Motto „Zukunft. Nachhaltig. Gestalten.“ neu auf. Durch vielfältige Transformationsprozesse konzentrieren sich Unternehmen mehr und mehr auf Nachhaltigkeitsaspekte. Daraus entstehen insbesondere in der Produktion und Anwendung von Produkten und Dienstleistungen innovative Ideen.
Brandenburger Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, sich mit ihren Projekten in den Clustern Metall, Ernährungswirtschaft sowie Kunststoffe und Chemie oder im Cross-Cluster – also clusterübergreifend – zu bewerben.
Was wird ausgezeichnet?
Der Brandenburger Innovationspreis wird für nachhaltige
- Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen
- Konzeptinnovationen wie z. B. Organisations- oder Geschäftsmodelle
verliehen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich:
- Unternehmen jeder Größe (kleine, mittlere und größere Unternehmen, Start-ups, junge Unternehmen, Handwerksbetriebe) allein oder in Kooperation sowie
- wissenschaftliche Einrichtungen in(!) Kooperation mit Unternehmen,
die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Brandenburg haben.
Die teilnehmenden Unternehmen müssen einem Brandenburger Cluster angehören. Auch clusterübergreifende Innovationen sind teilnahmeberechtigt.
Welche Voraussetzungen muss Ihre Innovation erfüllen?
- Die Innovationen müssen
- auf dem Markt eingeführt sein oder
- kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben.
- Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurück liegen bzw. soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen oder in einem Unternehmen eingeführt und geeignet sein, die Marktpositionen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.
- Die Entwicklung, Umsetzung und/oder Verwertung der Innovation erfolgt im Land Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.
Wie können Sie sich bewerben?
Bitte bewerben Sie sich hier für den Brandenburger Innovationspreis.
Wer entscheidet über die Bewerbungen?
Über die Verleihung des Innovationspreises entscheidet eine unabhängige Jury in einem zweistufigen Verfahren auf der Grundlage:
- der eingereichten Unterlagen
- der persönlichen Präsentation vor der Jury.
Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich.
Welche Kriterien legt die Jury zugrunde?
Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury bewertet nach folgenden Kriterien:
- Innovationshöhe
- Marktreife/Marktrelevanz
- Wertschöpfung im Land Brandenburg
- Nachhaltigkeit
Was gibt es zu gewinnen?
Der Brandenburger Innovationspreis ist insgesamt mit 30.000 Euro dotiert. Es können bis zu drei Preise sowie ein Sonderpreis für Kleinstunternehmen vergeben werden. Darüber hinaus erhalten alle Preisträger:
- einen Preisträgerfilm,
- eine Urkunde,
- eine Skulptur und
- ein Marketingpaket inkl. Sieger-Logo, mit dem die Auszeichnung wirkungsvoll bekannt gemacht werden kann.
Das Preisgeld ist de-minimis-relevant. Da die Preisgelder als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden, ist eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) wird bei der Europäischen Kommission auch Preisgeld als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt, bei der ein Betrag von 200.000 Euro in den drei Steuerjahren 2020, 2021 und 2022 je Empfänger nicht überschritten werden darf.
Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
Sollten Sie für die Wettbewerbspräsentation nominiert werden, werden Sie vom Wettbewerbsbüro kontaktiert.
Die Unternehmen, die mit einem Preis ausgezeichnet werden, werden im Rahmen einer gemeinsamen Clusterveranstaltung bekannt gegeben.
Wer verleiht den Preis?
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vergibt den Innovationspreis des Landes Brandenburg.
Welche zusätzlichen Teilnahmebedingungen sind zu beachten?
- Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.
- Die Preisträgerinnen und Preisträger werden anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie eingebunden.
- Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbsjahres rechtssicher vernichtet.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Downloads
- Brandenburger Innovationspreis 2023 – Flyer