Corona-Soforthilfe für Unternehmen gestartet

Anträge auf den Zuschuss bei der ILB
© Soforthilfe Corona Brandenburg (Quelle: ILB)
Soforthilfe Corona Brandenburg (Quelle: ILB)
30.03.2020

Ab sofort können Unternehmen und Freiberufler bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Krise stellen. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss, der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung gestellt wird. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember 2020.

Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger: " Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden."

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Alle weiteren Informationen zum Programm finden auf den Internetseiten der ILB.
Link: Direkt zur Beantragung

Bitte beachten Sie:
Eine Antragstellung ist ausschließlich bei der ILB möglich. Auch für Auskünfte und Rückfragen zu eigenen Anträgen wenden Sie sich bitte ausschließlich an die ILB.