Erhöhte Umsatzgrenze bei Kleinunternehmerregelung

Gesetzesänderung
08. Dezember 2019
Quelle: BMWi

Bei der Kleinunternehmerregelung wird die Grenze für den Vorjahresumsatz von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Das legt das dritte Gesetz zum Bürokratieabbau fest. Da sich die Umsatzgrenze auf das Vorjahr bezieht, können Kleinunternehmen bereits in 2019 davon Gebrauch machen und bis zu 22.000 Euro Einnahmen erwirtschaften.

 

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