Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Das Wichtigste in Kürze
- für Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen
- 100 Prozent Garantieübernahme durch eine Bürgschaftsbank
- bis zu 500.000 Euro Kreditsumme
- Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten
Das Förderprogramm im Detail
- Was wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir folgende Maßnahmen:
- Gründung einer freiberuflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
- Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
- Wer wird gefördert?
Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir:
- Existenzgründer*innen (auch freiberuflich Tätige)
- Unternehmensnachfolger*innen
- junge Unternehmen
Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein.
- Konditionen
Zinssätze und Laufzeiten
Folgende Laufzeiten sind möglich:
- 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
- 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
Informationen zu den Zinssätzen entnehmen Sie bitte ab dem 12.12.2024 der Konditionenübersicht.
Kredithöhe
- Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kreditbetrag je Antragstellerin oder Antragsteller.
- Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen.
Auszahlung
- Sie erhalten 100 Prozent des Kreditbetrags ausgezahlt.
- Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.
Vorzeitige Rückzahlung
Außerplanmäßige Voll- oder Teilrückzahlungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Sicherheiten
Die Kreditnehmerin oder der Kreditnehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschaftsbank eine 100-Prozentige Garantie übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicherheiten zu stellen.
- So funktioniert's
1. Kredit bei Ihrer Bank beantragen
Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förderkredit bei Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Über unsere Suche finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.
2. Ihre Bank stellt einen Antrag zur Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank
Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.
3. Ihre Bank stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW
Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschaftsbank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihren Finanzierungspartner.
4. Zusage erhalten und Vorhaben starten
Sobald Ihr Finanzierungspartner eine Zusage für Ihre Förderung erhalten hat, können Sie den Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen. Die Kreditsumme können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.
Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken.
(Quelle: www.bmwk.de | www.kfw.de)