ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge

Neues Förderprogramm zur Finanzierung von Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen und jungen Unternehmen
Münzen im Glas
© Pixabay

Seit dem 1. November 2024 steht Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und -nachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. In einer neuartigen Kooperation führen die KfW, die Deutschen Bürgschaftsbanken, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.

Das Wichtigste in Kürze

  • für Existenzgründungen, Unternehmens­nachfolgen und den Ausbau junger Unternehmen
  • 100 Prozent Garantie­übernahme durch eine Bürgschafts­bank
  • bis zu 500.000 Euro Kreditsumme
  • Zinsvorteil für Vorhaben in Regionalfördergebieten

Das Förderprogramm im Detail

Was wird gefördert?

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir folgende Maßnahmen:

  • Gründung einer frei­beruflichen Existenz, eines gewerblichen Unternehmens.
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung an einem solchen Unternehmen sowie Aufstockung einer entsprechenden Beteiligung.
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäfts­tätigkeit.
  • Erwerb von Vermögens­werten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen.

Förderfähig sind folgende Kosten:

  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Warenlager
  • Übernahme und Beteiligung
Wer wird gefördert?

Mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge fördern wir:

  • Existenzgründer*innen (auch frei­beruflich Tätige)
  • Unternehmens­nachfolger*innen
  • junge Unternehmen

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss Teil der Geschäfts­führung sein.

Konditionen

Zinssätze und Laufzeiten

Folgende Laufzeiten sind möglich:

  • 15 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
  • 10 Jahre bei 2 Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

Informationen zu den Zinssätzen entnehmen Sie bitte ab dem 12.12.2024 der Konditionenübersicht.

Kredithöhe

  • Sie erhalten bis zu 500.000 Euro Kredit­betrag je Antrag­stellerin oder Antragsteller.
  • Der Kreditbetrag darf nicht mehr als 35 Prozent der förder­fähigen Kosten ausmachen.

Auszahlung

  • Sie erhalten 100 Prozent des Kredit­betrags ausgezahlt.
  • Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teil­beträgen innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.

Vorzeitige Rückzahlung

Außerplanmäßige Voll- oder Teil­rückzahlungen sind gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Sicherheiten

Die Kreditnehmerin oder der Kredit­nehmer haftet persönlich, außerdem muss eine Bürgschafts­bank eine 100-Prozentige Garantie übernehmen. Darüber hinaus sind keine Sicher­heiten zu stellen.

So funktioniert's

1. Kredit bei Ihrer Bank beantragen

Wichtig: Beantragen Sie Ihren Förder­kredit bei Ihrer Bank, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Über unsere Suche finden Sie schnell eine Bank in Ihrer Nähe und bekommen die Kontakt­daten Ihres Ansprech­partners – und können unkompliziert einen Termin vereinbaren.

2. Ihre Bank stellt einen Antrag zur Garantie­übernahme bei der zuständigen Bürgschafts­bank

Eine Übersicht der erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

3. Ihre Bank stellt einen Antrag zur Refinanzierung bei der KfW

Nach positiver Risikoprüfung durch die Bürgschafts­bank prüft die KfW, ob Sie förderfähig sind und schickt anschließend eine Zusage an Ihren Finanzierungs­partner.

4. Zusage erhalten und Vorhaben starten

Sobald Ihr Finanzierungs­partner eine Zusage für Ihre Förderung erhalten hat, können Sie den Kredit­vertrag bei Ihrer Bank abschließen. Die Kredit­summe können Sie zeitnah abrufen – und mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Das neue Förderangebot setzt einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung. Das Angebot erleichtert Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet maximale Sicherheit für die beteiligten Hausbanken.

(Quelle: www.bmwk.de | www.kfw.de)