Fördermittelberatung der Wirtschaftsförderung Potsdam

Interview mit Fördermittelberater Eike Herbst
© Unsplash
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9. Juli 2021

Money makes the world go around …Viele Gründer*innen und Unternehmen können auf Unterstützung in Form von Finanzierungs- oder anderen Förderhilfen durch die Europäische Union, des Bundes, des Landes Brandenburg oder der Landeshauptstadt Potsdam zurückgreifen. Mit einem umfangreichen Beratungsangebot steht Ihnen die Wirtschaftsförderung Potsdam bei diesen Themen zur Seite.

Wie sieht eine klassische Fördermittelberatung aus? Was sind überhaupt Fördermittel und welchen Zweck erfüllen sie? Worauf sollte man bei der Auswahl und Beantragung achten? Diese und weitere Fragen beantwortet Fördermittelberater Eike Herbst im Interview.

Herr Herbst, Sie beraten und informieren zu den Themen Finanzierung und Fördermittel. Können Sie kurz erläutern, wie Ihre Arbeit bei der Wirtschaftsförderung Potsdam aussieht und für wen sich eine Fördermittelberatung lohnt?

In erster Linie kann ich sagen, dass meine Tätigkeit sehr abwechslungsreich ist. Ich treffe auf sehr unterschiedliche Menschen mit großen Ambitionen und Träumen. Jede Personengruppe ist vertreten – von Studenten*innen bis zu Geschäftsführer*innen oder Personen, die sich aktuell in der Arbeitslosigkeit befinden. Alle suchen Rat und Tat bei der Realisierung ihrer Ideen. Das kann die Eröffnung eines kleinen Cafés sein, für dessen Ausstattung eine Finanzierung gesucht wird, oder die Erweiterung einer bestehenden Produktionsanlage bis zum Start-up, welches mit seinen innovativen Produkten und Dienstleistungen den Markt umkrempeln will. Dadurch ist man immer am Puls der Zeit und bekommt einen sehr guten Überblick, was grade in der Stadt passiert.

Eine Fördermittelberatung lohnt sich für jeden, also sowohl für Gründer*innen als auch Bestandsunternehmen und Start-ups. Die Unterstützungsmöglichkeiten sind vielfältig: Es gibt klassische Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und Zuschüsse. Die Kunst liegt darin, den Überblick zu behalten und die besten Programme für das geplante Vorhaben zu finden.

Das bedarf einer fortlaufenden Recherche, da sich Förderprogramme beziehungsweise deren Richtlinien immer wieder ändern. Mal werden die von den Unternehmen zu erbringenden Voraussetzungen oder die Konditionen geändert, mal werden sie ganz gestrichen oder nach einer Evaluation neu aufgelegt. Daher fließt ein nicht unwesentlicher Anteil meiner Arbeitszeit in diesen Bereich.

Was sind denn überhaupt Fördermittel, woher kommen die Gelder und welchen Zweck erfüllen sie?

Fördermittel werden überwiegend von staatlichen Institutionen eingesetzt, um die Wirtschaft anzukurbeln beziehungsweise Innovationen zu heben. Adressaten sind zum überwiegenden Teil Unternehmen oder Existenzgründer*innen. Die finanziellen Mittel für die einzelnen Programme stammen dabei aus Töpfen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder oder Kommunen. Da es sich um Steuermittel handelt, soll eine ordnungsgemäße Verwendung sichergestellt werden. Daher müssen diverse Voraussetzungen und Kriterien bei der Beanspruchung von öffentlichen Fördermitteln beachtet werden.

Wie läuft denn eine klassische Fördermittelberatung ab und kostet das was?

Nein, das Beratungsangebot ist ebenso wie unsere Gründungs- oder Standortberatung und die anderen Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung kostenlos.

Die Fördermittelberatung als solches läuft eigentlich immer gleich und doch unterschiedlich ab. Gleich bezogen auf den Ablauf. Zunächst vereinbare ich einen individuellen Beratungstermin. Dabei werden schon erste Details umrissen, die zur Vorbereitung auf das Gespräch dienen. In der Beratung selbst spiele ich den Ball nach einer freundlichen Begrüßung und kurzen Vorstellung dem Unternehmer/der Unternehmerin beziehungsweise dem Existenzgründer/der Existenzgründerin zu. Das ist für mich das A und O. Schließlich geht es um ihre Vorhaben und Projekte. Was ist geplant, wann soll die Umsetzung erfolgen, an welchem Punkt stehen sie aktuell, wurde mit dem Vorhaben schon begonnen, wo bestehen ersichtliche Hürden oder Probleme? Dies sind nur einige von vielen Fragen, die gestellt werden müssen, um sich ein detailliertes Bild zu machen. Der eigentliche Unterschied in den Beratungen ist die individuelle Ausgangssituation der Unternehmen und Gründer*innen. So sind verständlicher Weise für jemanden, der vorher noch nie Kontakt zu öffentlichen Förderprogrammen hatte, viele Dinge neu und bestimmte Begrifflichkeiten unverständlich. Doch keine Angst, auch wenn aller Anfang schwer ist, versuche ich mit meiner Arbeit den Verständnisprozess zu unterstützen. Daneben gibt es natürlich auch die Personen mit sehr konkreten Vorhaben und Zeitplänen vor Augen.

Je nach Projekt und Idee kann ich im Anschluss direkt anknüpfen und passende Förderprogramme vorstellen und erläutern. Dabei beleuchte ich die jeweiligen Spezifika des Programms, also zum Beispiel was ist überhaupt förderfähig, welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, wie sehen die Förderkonditionen aus, wer ist Fördermittelgeber und wo beziehungsweise wie können Anträge gestellt werden. Weil dabei viele Informationen zusammengetragen werden, fasse ich diese Auskünfte im Anschluss noch einmal in einer E-Mail zusammen.

Können Sie uns ein paar konkrete Beispiele für mögliche Finanzierungen und Fördermittel nennen?

Gern kann ich drei exemplarische Beispiele aus der Vielzahl an Programmen ausführen.

Ein wirklich fantastisches Programm ist der sogenannte „Lotsendienst“. Dabei unterstützt das Land Brandenburg potenzielle Existenzgründer*innen in der Vorgründungsphase bei der Planung und konzeptionellen Vorbereitung ihres Gründungsvorhabens. Gründungsinteressierte können sich individuell beraten und qualifizieren lassen. Ziel ist es, den Teilnehmenden an diesem Programm einen optimalen Start in die Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Wer eine innovative Geschäftsidee hat, sollte sich das Förderprogramm „Gründung innovativ“ näher anschauen. Neben Personalkosten für neue Arbeitsplätze können auch investive Maßnahmen wie Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter oder nicht investive Maßnahmen wie technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Eine Nummer kleiner ist der „Mikrokredit Brandenburg“. Dieses feine Darlehensprogramm ermöglicht eine Finanzierung von betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmitteln mit einem Volumen von bis zu 25.000 Euro.

Wie sieht es mit der Gründung aus der Arbeitslosigkeit aus?

Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit kann die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter mit dem Gründungszuschuss beziehungsweise Einstiegsgeld unterstützen. Dabei handelt es sich um Zuschüsse zur Sicherung des Lebensunterhalts. Wichtig dabei ist, dass es sich um eine reine Ermessensleistung der jeweiligen Einrichtung handelt, es besteht kein Rechtsanspruch darauf.

Warum sollte ich zu Ihnen kommen? Reicht es nicht aus, in Fördermitteldatenbanken selbst zu suchen?

Eine sehr gute Frage. Fördermitteldatenbanken, zum Beispiel die des BMWi (https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html) oder des Landes Brandenburg (https://foerdernavigator-brandenburg.de), sind erste gute Instrumente, um sich einen Überblick zu verschaffen. Dennoch muss für das Sichten der verschiedenen Förderprogramme viel Zeit investiert werden und am Ende bleiben Fragen unbeantwortet. Hier setze ich mit meiner Fördermittelberatung an und kann im Gespräch ganz individuell auf Bedürfnisse und Situationen der Gründer*innen und Unternehmen eingehen. Zudem arbeite ich eng mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), dem größten Fördermittelgeber des Landes, und der Bürgschaftsbank Brandenburg zusammen. Dadurch erfolgt auch die Kontaktvermittlung und Übergabe ganz anders als bei der reinen Internetrecherche. Ich informiere die Finanzierungspartner schon vorab über das geplante Vorhaben und begleite die Unternehmen bei Bedarf zu den Gesprächen. Ein positiver Nebeneffekt meiner Fördermittelberatung ist, dass sich während der Gespräche mit den Gründer*innen und Unternehmen häufig noch andere Unterstützungsmöglichkeiten ergeben.

Man hört immer wieder davon, dass Fördermittelanträge oder Finanzierungen von der Bank abgelehnt werden. Können Sie uns dazu etwas sagen?

Das ist richtig. Dieses Risiko besteht immer und sollte in die eigene Zeitlinie einkalkuliert werden. Nichts ist schlimmer, als durch eine falsche Planung in unternehmerische Schieflage zu geraten. Durch intensive Vorbereitung und Auseinandersetzung mit dem Thema kann eine Ablehnung verhindert werden. Zur Unterstützung kann man auch auf spezialisierte externe Dienstleister für die Antragstellung und Abwicklung zurückgreifen.  

Ablehnungsgründe bei Finanzierungen beziehungsweise Fördermitteln können sein:

  • Zweifel an dem Konzept beziehungsweise der Geschäftsidee
  • fehlende fachliche Qualifikation
  • fehlende kaufmännische Qualifikation
  • mangelhafte persönliche und materielle Kreditwürdigkeit
  • fehlende Rentabilität des Unternehmens
  • fehlendes Eigenkapital oder fehlende Sicherheiten
  • Zuwendungsvoraussetzungen sind nicht erfüllt
  • Fördertopf ist leer
  • mit der Umsetzung wurde bereits begonnen

Was hat es mit einer „vorzeitigen Umsetzung“ auf sich? Und warum ist dieser Punkt so wichtig?

Bei den meisten Programmen kann das Vorhaben nur gefördert werden, wenn mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde.

Für die Antragstellenden heißt das: Erst mit der schriftlichen Zusage des Fördermittelgebers (Bewilligungs- oder Zuwendungsbescheid genannt) dürfen die Unternehmen mit der Umsetzung ihres Vorhabens beginnen. Anderenfalls wird die Inanspruchnahme der Fördermittel abgelehnt oder gar zu einem späteren Zeitpunkt zurückgefordert. Zu beachten ist, dass bereits erteilte Aufträge, getätigte (An-)Zahlungen oder Vertragsabschlüsse als Maßnahmebeginn gewertet werden können.

Wenn vor Erhalt des Bewilligungsbescheids bereits mit den beantragten Projekten gestartet werden soll, kann in der Regel ein schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Der Fördermittelgeber prüft dann, ob die meisten Fördervoraussetzungen erfüllt werden und gewährt zu einem festgelegten Tag den vorzeitigen Maßnahmebeginn. Wichtig ist dabei, dass es sich hierbei nicht um eine Zusage für die Förderung handelt. Im Ergebnis der intensiven Antragsprüfung durch den Fördermittelgeber kann es durchaus zu einer Ablehnung kommen. Das heißt, die Unternehmen beginnen ihre Vorhaben auf eigenes Risiko.

Worauf sollte man im Umgang mit Fördermitteln noch achten?

Ein Augenmerk sollte vor allem auf die Einhaltung von Förderhöchstgrenzen (etwa der „De-minimis“-Verordnung) oder das Verbot der Doppelförderung liegen. Außerdem besteht unter Umständen die Möglichkeit, verschiedene Förderprogramme miteinander zu kombinieren. Nicht zu unterschätzen sind die Pflichten, die geförderte Unternehmen einhalten müssen, zum Beispiel Berichts-, Abrechnungs- und Publizitätspflichten.

Kommen wir noch einmal auf die Wirtschaftsförderung zurück, gibt es eigene Förderprogramme mit denen die Stadt Potsdam Existenzgründer*innen, Unternehmen und Start-ups unterstützt?

Ja, die gibt es in der Tat. Mit unseren beiden städtischen Förderprogrammen Messe- und Vermarktungsförderung unterstützen wir Klein- und Kleinstunternehmen mit dem Ziel, sie bei der überregionalen Vermarktung sowie dem überregionalen Absatz von Produkten und Dienstleistungen zu stärken. Im Rahmen der Messeförderung können Einzel- und Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung bezuschusst werden. Die Vermarktungsförderung greift wiederum die Punkte der konzeptionellen Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design), die Erstellung einer unternehmensbezogenen Webseite und die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz auf. Auch hier erfolgt die Förderung durch einen Zuschuss.

Unsere Welt wird durch den technologischen Fortschritt und die Digitalisierung immer komplexer. Weiterbildungen können hier unterstützen. Werden diese auch gefördert?

Das Thema Weiterbildung wird leider von einigen Unternehmen und Soloselbstständigen immer noch unterschätzt. Dabei bedarf es aus meiner Sicht einer regelmäßigen Auseinandersetzung mit diesem Thema. Viele Aspekte in unserem alltäglichen Arbeiten und Handeln verändern sich immer schneller und grade während des letzten Jahres hat die Digitalisierung nochmal einen enormen Schub bekommen. Und so spielt heute auch für viele Mitarbeiter*innen ein attraktives Weiterbildungsangebot eine immer größere Rolle als noch vor einigen Jahren. Unternehmen steht mit der Weiterbildungsrichtlinie der ILB dafür ein passendes Förderprogramm zur Verfügung. Inhaltliche Unterstützung kann die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) leisten, zum Beispiel durch die Suche nach dem passenden Bildungsangebot.

Haben Sie noch einen letzten Tipp?

Nutzen Sie die verschiedenen Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten. Nehmen Sie sich für die Recherche Zeit und lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Kontakt

Landeshauptstadt Potsdam
Wirtschaftsförderung
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam

Telefon: 0331 2892821
E-Mail: wirtschaftsfoerderung@rathaus.potsdam.de
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