Gemeinsam durch dick und dünn: Eigenkapitalbooster 5.5

Nur für kurze Zeit: Beteiligungskapital zu attraktiven Sonderkonditionen
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg
© Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg

„Eigenkapitalbooster 5.5“ ist ein Beteiligungskapital zu attraktiven Sonderkonditionen. Die MBG Berlin-Brandenburg stellt im Februar 2025 ein begrenztes Sonderkapital zur Verfügung, welches Sie für Ihr Unternehmen flexibel nutzen können.

Damit werden regionale Unternehmen bei Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder Unternehmensübernahme unterstützt. Mit dem Eigenkapitalbooster 5.5 erhalten Unternehmen besonders attraktive Konditionen.  

Nur für kurze Zeit: Eigenkapitalbooster 5.5

Finanzierungssumme

Sie können eine Beteiligung von 50.000 bis 150.000 Euro über den Eigenkapitalboost 5.5 mit besonderen Konditionen beantragen.

Attraktive Konditionen 

Mit einem Festzins 5 Prozent p.a und der gewinnabhängigen Vergütung von max. 5 Prozent sichern Sie sich eine stille Beteiligung.

Schnelle Entscheidung 

Wir prüfen Ihren vollständigen Antrag innerhalb von drei Wochen. Und Sie können schnell am Markt agieren.

Schnell sein lohnt sich

Die MBG Berlin-Brandenburg stellt mit dem Eigenkapitalbooster 5.5 insgesamt ein Budget von 3.000.000 Euro zur Verfügung. Ist der Fonds ausgeschöpft, gelten weiterhin die klassischen Beteiligungsangebote.

Zielgruppe

Bestehende Unternehmen, die mind. 5 Jahre am Markt sind und solide wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen

Förderfähige Vorhaben
  • Wachstums- oder Festigungsfinanzierung
  • Eigenkapitalstärkung
  • Übernahme eines gewerblichen Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung
  • Förderfähig sind folgende Kosten:
    • Investitionen
    • Warenlager
    • Übernahme und Beteiligung
Beteiligungshöhe

50.000 Euro bis 150.000 Euro je Antragsteller

Laufzeiten und Konditionen

Wahlweise zwei Laufzeit-/Tilgungsvarianten:

  • 10 Jahre, quartalsweise Rückzahlung ab dem 5. Jahr
  • 10 Jahre, endfällig

– Festzins: 5 Prozent p.a
– gewinnabhängige Vergütung: max. 5 Prozent der stillen Beteiligung

  • Das gewinnabhängige Entgelt ist eine variable Vergütung, welche von der Ertragskraft des Unternehmens abhängig ist. Die Obergrenze der Vergütung ist 5 Prozent der Einlage, bei geringeren Überschüssen werden 50 Prozent vom Gewinn berechnet.
  • Wird während der Vertragslaufzeit in 4 Geschäftsjahren kein gewinnabhängiges Entgelt gezahlt, erhöht sich die feste Vergütung bis zum Ende der Vertragslaufzeit um 4 Prozent 

– Der Beteiligungsvertrag sieht in der Regel – bei einem Verkauf des Unternehmens – eine Teilerlösklausel vor.
– Bearbeitungsentgelt: 1Prozent bei Antragsstellung
– Haftungsfonds: 1 Prozent bei Genehmigung
– Bereitstellungsentgelt: 0,5 Prozent p.M.
– Nichtabnahmeentschädigung: 5 Prozent einmalig

Schnelle Bearbeitungszeit

Wir sehen eine Entscheidung innerhalb von drei Wochen, nachdem wir alle Antragsunterlagen von Ihnen erhalten haben, vor. Wenn Sie Interesse haben oder weitere Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie auf dem Weg zu Ihrem Erfolg!

Beihilfe

Der Eigenkapitalbooster 5.5 wird im Rahmen der De-minimis-Regelung angeboten. 

HINWEIS: Mit diesem Fonds werden bestehende Unternehmen, die mind. 5 Jahre unternehmerisch tätig sind und solide wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen, unterstützt.