Innovationspreis Berlin Brandenburg 2022

Noch bis zum 4. Juli bewerben!
29. April 2022

Mit dem Innovationspreis würdigen die Wirtschaftsverwaltungen der beiden Länder Berlin und Brandenburg jährlich innovatives und herausragendes unternehmerisches Schaffen.

Ziel ist es, insbesondere Unternehmen zu motivieren, den Wettbewerbsfaktor Innovation noch intensiver in ihre Firmenphilosophie einzubeziehen.

Was wird ausgezeichnet?

Der Innovationspreis Berlin Brandenburg wird für Innovationen aller Art verliehen, die im Sinne der Ausschreibungsbedingungen einem hohen Anspruch genügen und gute bis sehr gute Aussichten auf Markterfolg haben. Ausgezeichnet werden sowohl technische/technologische Innovationen als auch beispielgebende, nicht-technische Innovationen wie Organisations- und Marketingkonzepte sowie Geschäftsmodelle. Besonders im Fokus stehen Innovationen:

  • die den digitalen Wandel vorantreiben,
  • die neuartige Arbeitsprozesse ermöglichen,
  • mit einem sozialen Mehrwert oder einem signifikanten Mehrwert im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit,
  • die Innovationsprozesse weiter öffnen (Open Innovation),
  • die zu einer größeren Flexibilisierung der Arbeit für Beschäftigte beitragen,
  • mit denen Produktionsabläufe neu gestaltet werden,
  • die Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip berücksichtigen,
  • die das Prinzip der Kreislaufwirtschaft in Prozessen und Produkten in signifikanter Weise umsetzen,
  • die bestehende regionale Wertschöpfungsstrukturen erweitern und/oder neue schaffen.

Was gibt es zu gewinnen?

Der Innovationspreis 2022 ist mit 10.000 Euro pro Preisträger*in dotiert. Er kann für maximal fünf prämierungswürdige Einreichungen vergeben werden.Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten außerdem eine Urkunde, eine Skulptur sowie ein Marketingpaket, das ihnen eine wirkungsvolle PR ermöglicht.

Wer kann mitmachen?

Um den Innovationspreis können sich:

  • Unternehmen unabhängig von der Größe, dem Alter oder der Branche allein oder in B2B-Kooperation (kleine, mittlere und größere Unternehmen, darunter Start-ups, Digital- und Kreativwirtschaft, Handwerksbetriebe, Industrieunternehmen), sowie
  • Kooperationspartnerschaften Wissenschaft/Wirtschaft
  • Einzelpersonen und Teams, insbesondere aus Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen (für ein marktreifes Produkt/Verfahren), für Projekte im Stadium der experimentellen Entwicklung nur in Kooperation mit Unternehmen
  • weitere Akteure aus den Clustern, immer in Kooperation mit Unternehmen (z. B. Krankenkassen, Gesundheitsversorger)

bewerben.
Einreichungen von Unternehmerinnen, Wissenschaftlerinnen, Forscherinnen und Entwicklerinnen sind ausdrücklich erwünscht.

Welche Teilnahmevoraussetzungen gibt es?

  • Die Umsetzung als auch die Verwertung oder Produktion der Innovation erfolgt in der Region Berlin Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.
  • Falls die Innovation außerhalb der Region entstanden ist, muss die Verwertung in der Region Berlin Brandenburg bereits begonnen worden oder die Vorbereitung hierfür nachweislich im Gange sein.
  • Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers/der Bewerberin ist erforderlich.
  • Die Innovation muss sich mindestens im Stadium der experimentellen Entwicklung befinden und dabei die voranstehenden Voraussetzungen erfüllen.
  • Ein Umsetzungs-, Verwertungs- bzw. Produktionsbeginn darf nicht länger als 36 Monate vor dem Start der Bewerbungsphase zurückliegen (im Wettbewerbsjahr 2022 nicht vor dem 25.04.2019).

Wie erfolgt die Bewerbung?

Bitte bewerben Sie sich für den Innovationspreis Berlin-Brandenburg 2022 über das folgende Online-Bewerbungsformular.

Weitere Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen und der Jury-Bewertung finden Sie unter www.innovationspreis.de/wettbewerb/bedingungen