Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Förderprogramm für Pionierlösungen und neuartige Geschäftsmodelle
26. Juni 2023 

Das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) ist auf marktnahe nichttechnische Innovationen gerichtet. Es war als Pilotprojekt 2019 gestartet worden und wird nun fortgesetzt und fest etabliert.

Die entsprechende Richtlinie wurde am 13.06.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ziel des Förderprogramms

Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird.

In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Das IGP soll zudem dazu beitragen:

  • neue Ideen mit positiver Wirkung für Wirtschaft und Gesellschaft anzuschieben,
  • die Struktur und Arbeitsweise der deutschen Wirtschaft zu modernisieren,
  • First-Mover-Aktivitäten zu ermöglichen,
  • sehr marktnahe Innovationsaktivitäten anzubahnen,
  • die Wirtschaftskraft innovativer KMU zu stärken und
  • das kreative Umfeld für neue Geschäftsmodelle und Pionierlösungen durch die Schaffung neuer Kooperationen zu verbessern.

Gegenstand der Förderung; Projektformen

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens zwölf Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine- und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Freiberuflerinnen/Freiberufler, Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte
  • Gemeinnützige KMU
  • Neugründungen
  • Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Die Förderung der Zuwendungsempfänger erfolgt grundsätzlich bis zu den Fördersätzen, die auf zuwendungsfähige Kosten/Ausgaben bezogen werden:

Kleinstunternehmen

  • Machbarkeitsprojekte: 70 Prozent
  • Marktreifeprojekte: 55 Prozent

Kleine Unternehmen

  • Machbarkeitsprojekte: 65 Prozent
  • Marktreifeprojekte: 50 Prozent

Mittlere Unternehmen

  • Machbarkeitsprojekte: 60 Prozent
  • Marktreifeprojekte: 45 Prozent

Gemeinnützige KMU

  • Machbarkeitsprojekte: 75 Prozent
  • Marktreifeprojekte: 60 Prozent

Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen)

  • Machbarkeitsprojekte: 100 Prozent
  • Marktreifeprojekte: 100 Prozent

Weitere Infos zum Förderprogramm und zu den jeweiligen Förderkriterien finden Sie auf der Webseite des BMWK sowie im Download-Bereich.