Mikromezzaninfonds Deutschland verlängert

BMWK stärkt Gründungen und kleine Unternehmen
Pflanze, die aus dem Boden sprießt
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verlängert den Mikromezzaninfonds Deutschland. Ziel des Fondsangebots: Gründungen sowie Klein- und Kleinstunternehmen den Zugang zu Krediten zu erleichtern. Bis zu 150.000 Euro Förderung sind möglich.

Gründende sowie Kleinstunternehmen tragen durch Investitionen und das Schaffen von Arbeitsplätzen stark zum Wohlstand in Deutschland bei. Eine der Herausforderungen ist der Zugang zu Kapital. Je kleiner das Unternehmen, umso schwieriger ist oftmals der Zugang zu Krediten.

Die Gründe dafür:

  • fehlende Sicherheiten und
  • relativ hohe Prüf- und Verwaltungskosten im Vergleich zum relativ geringen Finanzierungsvolumen

Hier setzt der Mikromezzaninfonds Deutschland III an:

  • Unternehmen können darüber eine Finanzierung von bis zu 100.000 Euro gegen eine stille Beteiligung erhalten.
  • Besondere Zielgruppen wie gemeinwohlorientierte Unternehmen oder ökologisch nachhaltige Unternehmen können sogar bis zu 150.000 Euro erhalten.

Mezzaninfinanzierungen stärken die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis der Unternehmen und erleichtern den Zugang zu Fremdkapital.

Was ist Mezzaninfinanzierung?

Mezzaninfinanzierungen ist eine Finanzierungsart, die zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung liegt. Die Mezzaninfinanzierung stärkt die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis und dadurch das Rating des Unternehmens. An der Verteilung der Unternehmens- und Stimmanteile ändert sich dadurch nichts. Der Kapitalgeber hat keinen Einfluss auf das operative Geschäft. Für die Finanzierung muss das Unternehmen ein Festentgelt entrichten und den Kapitalgeber am Gewinn beteiligen.

Der Mikromezzaninfonds wird durch den Europäischen Sozialfonds Plus der EU und das ERP-Sondervermögen finanziert.

Der Antrag kann im jeweiligen Bundesland gestellt werden.

(Quelle: existenzgruendungsportal.de)