MIL erweitert Lastenradförderung – auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger sind jetzt möglich

Unterstützung für Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende
© Schwarzes Lastenrad und dahinter die Beine eines Menschen
Lastenrad, Bild von Freepik
2. Juni 2023

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) unterstützt in diesem Jahr erneut Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Erstmals können auch Zuschüsse für Lastenfahrradanhänger und E-Lastenfahrradanhänger beantragt werden. Anträge können bis zum 3. Juli 2023 gestellt werden.

Was wird gefördert?

  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrräder mit und ohne E-Motor.
  • Die Anschaffung fabrikneuer Lastenfahrradanhänger.
  • Die Anschaffung fabrikneuer E-Lastenfahrradanhänger.

Wer wird in Brandenburg gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • eingetragene Vereine
  • Gewerbetreibende

Wie viel wird gefördert?

Im Jahr 2023 stehen für die Förderung von Lastenfahrrädern und Lastenradanhängern 340.000 Euro zur Verfügung.

Der Mindestfördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der jeweils zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Falle der kostenfreien Ausleihe/Zurverfügungstellung des Fördergegenstandes (des Lastenfahrrades und/oder des Lastenfahrradanhängers) für die Allgemeinheit im Rahmen der Zweckbindungsdauer beträgt der Fördersatz bis zu 80 Prozent. Die Zweckbindungsdauer wird gegenüber der vorhergehenden Richtlinie von fünf auf drei Jahre verkürzt.

Für die Lastenfahrräder und Lastenfahrradanhänger werden je nach technischer Ausstattung folgende Förderobergrenzen festgelegt:

  • für Lastenfahrräder: 2500 Euro
  • für E-Lastenfahrräder: 4000 Euro
  • für Lastenfahrradanhänger: 1000 Euro
  • für E-Lastenfahrradanhänger: 2500 Euro

Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehört auch Zubehör wie zum Beispiel ein Fahrradcomputer. Die Lastenfahrräder/Lastenfahrradanhänger müssen für den Transport von Waren, Material und/oder Personen nutzbar sein.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Formblätter und Anträge finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Bauen und Verkehr.

Wichtiger Hinweis: Anträge müssen bis einschließlich 03.07.2023 postalisch im LBV eingereicht werden, um für eine Förderung in 2023 berücksichtigt werden zu können.

(Quelle: https://mil.brandenburg.de/mil/de/)