Neue Landesförderung für die Gründung von Hebammenpraxen

Anträge ab sofort möglich
© Neue Richtlinie des Landes für Hebammen (Bildquelle: unsplash)
Neue Richtlinie des Landes für Hebammen (Bildquelle: unsplash)

Zur Sicherstellung und dauerhaften Stabilisierung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammenhilfe im Land Brandenburg hat das Gesundheitsministerium Brandenburg die neue Hebammenförderrichtlinie auf den Weg gebracht. Mit ihrer Hilfe sollen Hebammen in ihrer Berufsausübung unterstützt und so mehr Hebammen für Brandenburg gewonnen werden. Ziel der Hebammenförderrichtlinie ist, die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der Hebammenhilfe im Land Brandenburg ergänzend zu befördern.umfasst die drei Förderinstrumente Externatsförderung, Förderung von Praxisgründungen/-erweiterungen und Fortbildungsförderung.

Zuwendungen können gewährt werden für die:

  • Begleitung von Auszubildenden im Rahmen der praktischen Ausbildung (Hebammenexternat),
  • die Neu- oder Wiederaufnahme einer freiberuflichen Hebammentätigkeit für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe, die erstmalige Gründung einer Hebammenpraxis, einer Filiale oder eines Geburtshauses oder die erstmalige Erweiterung des spezifischen Leistungsspektrums zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit als niedergelassene Hebamme für kassenfinanzierte Regelleistungen der Hebammenhilfe und
  • berufsbezogene Fortbildungen.

Antragsberechtigt sind Hebammen, die im Land Brandenburg ihre Tätigkeit ausüben.

Anträge auf eine entsprechende Förderung von Maßnahmen, die ab dem 01. August 2020 begonnen haben, können bis zum 01. Dezember 2020 beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden.

Die Hebammenförderrichtlinie sowie alle speziellen Informationen und Formulare zu den drei Förderinstrumenten finden Sie hier.