Neue Richtlinien für EXIST-Gründungsstipendium und EXIST-Forschungstransfer

Das sind die Änderungen
Mann als Piktogramm, neben ihm Geldsäcke mit Dollarzeichen, über seinen Kopf Glühbirnen und Münzen
© Pixabay
27. April 2023

Die Richtlinien ersetzen die bisher gültigen Förderrichtlinien für EXIST-Gründerstipendium und EXIST-Forschungstransfer. Beide Programme werden über den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Förderanträge können bis zum 31.12.2027 gestellt werden, was potenziellen Gründerinnen und Gründern Planungssicherheit für die nächsten Jahre gibt.

Ziele der neuen Richtlinien

Start-ups sind Ideengeber und Innovationstreiber für die deutsche Wirtschaft. Sie stehen für Dynamik, Erneuerung und Transformation hin zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Gesellschaft. Die Neufassung und inhaltlichen Veränderungen der beiden Programmrichtlinien geht auf die am 27. Juli 2022 von der Bundesregierung beschlossene Start-up-Strategie zurück. Ziel der Überarbeitung der Richtlinien ist es unter anderem, den Frauenanteil und die Diversität in den Gründungsteams zu erhöhen, die Ausrichtung der Gründungsvorhaben auf die Deutschen Nachhaltigkeitsziele zu erhöhen sowie letztlich um Qualität und Quantität von Start-ups aus der Wissenschaft weiter zu steigern.

Das ist neu am EXIST-Gründungsstipendium

  • Umbenennung von Gründerstipendium in Gründungsstipendium.
  • Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
  • Förderprogramm soll Frauenanteil und Diversität in Gründerteams steigern.
  • Auf Antrag des Zuwendungsempfängers kann die Projektlaufzeit einmalig um drei Monate unter Fortzahlung der Stipendien des Gründungsteams verlängert werden, sofern eines der Teammitglieder während der Laufzeit ein Kind zur Welt bringt.
  • Anreizprämie: Die Summe erhöht sich um 2.500 Euro, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung und Nationalität) aufgestellt ist.
  • Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 Euro, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.
  • Echte Sachmittelpauschale im Gründungsstipendium: Vereinfachung von Projektabwicklung und -abrechnung, Abwicklung vergleichbar zur Anreizprämie, Sachmittel-Planung erfolgt mit Antrag, der entsprechende Meilenstein entfällt.
  • Nach ca. einem Monat findet ein Auftaktgespräch mit Gründungsteam, Netzwerk, Mentor*in und PtJ-Betreuer*innen statt.
  • Phase II für KI als Modellprojekt in Planung

Download Richtlinie Gründungsstipendium

Das ist neu beim EXIST-Forschungstransfer

  • Förderprogramm soll zur Umsetzung der High-Tech-Strategie 2025 und der Nachhaltigkeitsstrategie Agenda 2030 der Bundesregierung beitragen.
  • Sofern sich während der Projektlaufzeit Verzögerungen infolge von Mutterschutz-Regelungen ergeben, ist zusätzlich eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu 3 Monate unter Aufstockung der Personalmittel für das Gründungsteam möglich.
  • Anreizprämie erhöht sich um 2.500 Euro, falls das Gründungsteam divers (im Sinne unterschiedlicher Geschlechterverteilung, Herkunft und Nationalität) aufgestellt ist. Die Summe erhöht sich ebenfalls um 2.500 Euro, wenn eine Mentorin für die fachliche Betreuung gewonnen werden kann.

Download Richtlinie Forschungstransfer

(Quelle: https://www.exist.de)