
15. November 2022
Das Nachfolgeprogramm unterstützt die Weiterbildung sowohl von Beschäftigten in Unternehmen als auch von Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen und kann ab sofort beantragt werden. Auch Vereine und Träger der Kinder- und Jugendhilfe können von der Richtlinie profitieren.
Die Antragstellung ist bis zum 31 Dezember 2023 über das ILB-Kundenportal möglich.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung finden Sie hier.
Ziel des Programms
Die Richtlinie fokussiert die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten einschließlich haupt- und ehrenamtlich Tätiger. Die Kompetenzentwicklung setzt an individuellen und betrieblichen Entwicklungszielen an.
Die Richtlinie umfasst vier Fördertatbestände:
- Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie Stabilisierung von Arbeitsplätzen
- Erschließung des nicht ausreichend genutzten Arbeits- und Fachkräftepotenzials sowie Erschließung der Potenziale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit
- Ausbau der Reaktionsfähigkeit auf die Anforderungen einer sich strukturell wandelnden Arbeitswelt
Förderung von Unternehmen
Wer wird gefördert?
Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Sinne von § 12 der Abgabenordnung (AO) im Land Brandenburg unterhalten, und Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind oder eine Betriebsstätte mit mindestens einer oder einem Beschäftigten im Land Brandenburg unterhalten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen.
Gefördert wird zudem die Teilnahme von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifizierungsbedarfe zur Unterstützung von
- Ansiedlungsvorhaben neuer Unternehmen und der Schaffung von Arbeitsplätzen,
- Erweiterungsinvestitionen bestehender Unternehmen und der Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze oder
- grundlegenden Umstrukturierungen in den Organisationsstrukturen und bei technischen Anlagen von bestehenden Unternehmen, die der Sicherung gefährdeter Arbeitsplätze dienen.
Wie wird gefördert?
Weiterbildung in Unternehmen:
- Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
Servicepaket für Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen:
Die Höhe der Zuwendung ist gestaffelt nach der Unternehmensgröße gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission: kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen bis zu 60 Prozent und große Unternehmen bis zu 50 Prozent. Für die Berechnung der Beihilfenintensität werden die Beträge vor Abzug von Steuern und sonstigen Abgaben herangezogen. Der beantragte Zuschuss muss mindestens 1.000 Euro betragen. Eine Einzelförderung auf Grundlage dieser Förderrichtlinie ist auf maximal 2 Mio. Euro pro Unternehmen bzw. Vorhaben begrenzt.