Brandenburger Innovationspreis 2025: Jetzt bewerben!

Zukunft. Nachhaltig. Gestalten.
Logo vom Brandenburger Innovationspreis 2025
© Agentur Medienlabor

Der Brandenburger Innovationspreis wird vom Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg für herausragende und zukunftsweisende Innovationen vergeben. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen aus den Clustern Ernährungswirtschaft, Metall sowie Kunststoffe und Chemie können sich für den Preis bewerben. 

Eingereichte Innovationen werden nach ihrer 

  • Innovationshöhe, 
  • Marktreife/Marktrelevanz, 
  • Wertschöpfung in Brandenburg und 
  • ihrer Nachhaltigkeit 

bewertet. Der Brandenburger Innovationspreis ist mit insgesamt bis zu 30.000 Euro dotiert und kann an bis zu drei Preistragende verliehen werden.

Der Bewerbungszeitraum endet am 28. März 2025.

Wettbewerbsbedingungen

Was wird ausgezeichnet?

Der Brandenburger Innovationspreis wird für nachhaltige

  • Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovationen,
  • Konzeptinnovationen wie z. B. Organisations- oder Geschäftsmodelle

verliehen.

Wer kann sich bewerben?

Teilnahmeberechtigt sind folgende Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben:

  1. kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten einschließlich Start-ups, junge Unternehmen, Handwerksbetriebe, allein oder in Kooperation
  2. wissenschaftliche Einrichtungen ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)
  3. Großunternehmen ab 250 Beschäftigte ausschließlich in Kooperation mit mindestens einem Unternehmen i.S. von Buchstabe a)

Die teilnehmenden Unternehmen müssen einem Brandenburger Cluster angehören. Auch clusterübergreifende Innovationen sind teilnahmeberechtigt.

Welche Voraussetzungen muss Ihre Innovation erfüllen?

Die Innovationen müssen

  1. auf dem Markt eingeführt sein oder kurz vor ihrer Markteinführung stehen und Aussicht auf eine erfolgreiche Etablierung am Markt haben. Die Markteinführung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen bzw. soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen.
    oder 
  2. in einem Unternehmen eingeführt und geeignet sein, die Marktpositionen und Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern.

Die Entwicklung, Umsetzung und/oder Verwertung der Innovation erfolgt im Land Brandenburg bzw. wird hier angestrebt.

Wie können Sie sich bewerben?

Bitte bewerben Sie sich hier für den Brandenburger Innovationspreis.

Wer entscheidet über die Bewerbungen?

Über die Verleihung des Innovationspreises entscheidet eine unabhängige Jury in einem zweistufigen Verfahren auf der Grundlage:

  • der eingereichten Unterlagen
  • der persönlichen Präsentation vor der Jury.

Die Sitzungen der Jury sind nicht öffentlich.

Welche Kriterien legt die Jury zugrunde?

Die eingereichten Bewerbungen werden von der Jury bewertet nach den Kriterien

  • Innovationshöhe,
  • Marktreife/Marktrelevanz,
  • Wertschöpfung im Land Brandenburg,
  • Nachhaltigkeit.
Was gibt es zu gewinnen?

Der Brandenburger Innovationspreis ist insgesamt mit 30.000 Euro dotiert. Es können bis zu drei Preise sowie ein Sonderpreis für Kleinstunternehmen vergeben werden. 

Darüber hinaus erhalten alle Preistragenden:

  • einen Preisträgerfilm,
  • eine Urkunde,
  • eine Skulptur und
  • ein Marketingpaket inkl. Sieger-Logo, mit dem die Auszeichnung wirkungsvoll bekannt gemacht werden kann.

Das Preisgeld ist de-minimis-relevant. Da die Preisgelder als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt werden, ist eine Auszahlung bei Überschreitung der relevanten Förderregularien nicht möglich. Gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 352 vom 24. Dezember 2013, S. 1) werden bei der Europäischen Kommission auch Preisgelder als staatliche Beihilfe angesehen und deshalb als sogenannte De-minimis-Beihilfe ausgezahlt. Ein Betrag von insgesamt 200.000 Euro im laufenden Kalenderjahr sowie in den vorangegangenen zwei Jahren je Empfänger darf nicht überschritten werden.

Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Wenn Sie für die Wettbewerbspräsentation nominiert werden, nimmt das Wettbewerbsbüro Kontakt zu Ihnen auf.

Unternehmen, die eine Auszeichnung mit dem Preis erhalten, werden auf einer gemeinsamen Preisverleihung im Rahmen einer Clusterveranstaltung bekannt gegeben.

Wer verleiht den Preis?

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg vergibt den Innovationspreis des Landes Brandenburg.

Welche zusätzlichen Teilnahmebedingungen sind zu beachten?

Bestehende Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte, dürfen nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Eigenerklärung des Bewerbers ist erforderlich.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden anlassbezogen in die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie eingebunden.

Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Wettbewerbsjahres rechtssicher vernichtet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Fragen?

Für weitere Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Wichtige Termine

  • Bewerbungszeitraum: 20. Januar 2025 bis 28. März 2025
  • Begutachtung der Bewerbungen durch die Jury: April 2025
  • Öffentliche Bekanntgabe der Nominierten: 19. Mai 2025
  • Wettbewerbspräsentation (Pitch) der Nominierten vor der Jury: 19. Mai 2025
  • Bekanntgabe der Preisträger und Preisverleihung: 10. Juli 2025

Brandenburger Innovationspreis

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Downloads

  1. Brandenburger Innovationspreis 2025 – Flyer